Österreich verschärft Einreiseregeln erneut

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Österreich hat erneut schärfere Einreisebestimmungen …

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Eine Einreise nach Österreich ist nur mit 2G+ oder mit Booster Impfung ohne Quarantäne möglich.

Zusätzlich hat man neue Länder als Virusvariantengebiete ausgewiesen. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt eine Quarantänepflicht. Eine Einreise mit Booster Impfung und PCR Test ist ohne Quarantäne möglich.

Die Infos:

„Einreiseregeln ab dem 25. Dezember 2021
Um die globale Ausbreitung der Omikron-Variante einzubremsen, werden die Einreiseregeln nach Österreich verschärft.
Einstufung von vier zusätzlichen Ländern als Virusvariantengebiete (Anlage 1 der Einreiseverordnung): Dänemark, Niederlande, Norwegen und Vereinigtes Königreich. Für Flüge aus diesen Ländern besteht kein Landeverbot!
Außerdem gelten folgende Länder weiter als Virusvariantengebiete, Flüge aus diesen Ländern sind auch mit einem Landeverbot belegt: Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe und Südafrika.
Für Personen, die zur Einreise aus diesen Ländern berechtigt sind, gilt:
Registrierungspflicht und sofortiger Antritt einer 10-tägigen Quarantäne – Freitesten frühestens am fünften Tag mit PCR-Test. Der Tag der Einreise ist als „Tag null“ anzusehen.
Aufgrund der aktuellen Datenlage zu Omikron wird die Einreise aus Virusvariantengebieten für dreifach geimpfte Personen bei Vorliegen eines max. 48h alten negativen PCR-Tests quarantänefrei ermöglicht. Personen, welche zwei Mal mit Johnson & Johnson geimpft wurden, dürfen bei Vorliegen eines max. 48h alten negativen PCR Tests auch quarantänefrei einreisen.
Bitte beachten Sie auch die „Informationen für Reiserückkehrer:innen aus Virusvariantengebieten“ am Seitenende!
Für Einreisen aus allen anderen Staaten gilt weiterhin:
2-G+ (Geimpft oder genesen und PCR-getestet) bei Einreise aus sämtlichen Staaten
Booster-Impfung befreit vom PCR-Test
3-G für Pendler:innen bleibt
Personen ohne PCR-Test oder Booster-Impfung unterliegen der Registrierungspflicht und müssen bis zur Vorlage eines negativen PCR-Testergebnis eine Heimquarantäne einhalten.
Gar nicht geimpfte oder genesene Personen (also ohne gültigen 2-G Nachweis) dürfen einreisen, es besteht aber Registrierungspflicht und verpflichtende Quarantäne für 10 Tage, Freitesten erst ab dem 5. Tag.“

Zum Sozialministerium: Einreiseregeln ab dem 25. Dezember 2021


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