Tschechien will ab Ende Dezember einen PCR Test …
Die EU Mitgliedsstaaten weiten die Testpflicht aus. Tschechien will ab 27.12. einen PCR Test. Ausgenommen sind Reisende mit Booster Impfung.
Die Infos:
„Für Geimpfte und Genesene, die über einen in Tschechien anerkannten Impf- oder Genesenennachweis verfügen, entfällt bis zum 26. Dezember 2021 die Testpflicht, nicht aber die generelle Pflicht zur Einreiseanmeldung bei Einreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Mit Wirkung vom 27. Dezember 2021 müssen alle Einreisenden einen negativen PCR-Test nachweisen, auch zweifach geimpfte und genesene Reisende. Nur Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, sind von dieser Testpflicht ausgenommen. Für Beschäftigte im internationalen Personen- und Warenverkehr, für Reisen von bis zu 24 Stunden aus oder in Nachbarländer (sofern die Reise nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt), für Kinder unter 12 Jahren und für Grenzpendler und Grenzgänger entfällt die Pflicht zu Einreiseanmeldung und zum Test. Für den Zeitraum zwischen 30. Dezember 2021 und 1. Januar 2022 gilt die Pflicht zur Vorlage eines PCR-Testnachweises auch für Einreisende für Aufenthalte unter 24 Stunden. Auch hiervon sind Personen mit Booster-Impfung ausgenommen.“
Zur Info Page des Auswärtigen Amtes: Tschechische Republik: Reise- und Sicherheitshinweise (COVID-19-bedingte Reisewarnung)
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