Europäische Kommission stellt erneut fest: Gutscheinlösung nur freiwillig!!!

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Die Europäische Kommission hält an der Rückzahlung gestrichener Flüge fest …

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Die Fluggastrechteverordnung der EU ist sehr eindeutig. Wird ein Flug gestrichen, hat die Airline die Kosten zu erstatten. Eine Gutscheinlösung ist freiwillig.

Einige EU Staaten haben sich für eine Gutscheinlösung und eine Veränderung der Fluggastrechteverordnung stark gemacht. Schon im April hat sich die EU Kommission gegen eine Veränderung der Fluggastrechte hin zu einer Gutscheinlösung ausgesprochen: ERSTATTUNG: EU plant keine Gutscheinlösung und Erneute Absage an Gutscheinlösung durch EU Kommission

Es gilt noch immer die Fluggastrechteverordnung. Eine Gutscheinlösung bei einem gestrichenen Flug ist freiwillig. Ein Passagier kann eine Rückzahlung fordern. Das hat heute die Kommission in einer Empfehlung erneut festgestellt:

“Regulations (EC) No 261/2004 , (EC) No 1371/2007 , (EU) No 1177/2010 and (EU) No 181/20119 of the European Parliament and of the Council (”the Union passenger rights Regulations)” provide for passenger rights in the event of cancellations. In the event of a cancellation by the carrier, passengers have the choice, to be offered to them by the carrier, between reimbursement (refund) and re-routing . As re-routing is hardly applicable under the present circumstances, the de facto choice is mainly between the various possibilities for reimbursement. Reimbursement of the full cost of the ticket is due within 7 days following the passenger’s request in the cases of air, sea and inland waterways transport, 14 days after the offer has been made or the request has been received for bus and coach transport and 1 month after the request in the case of rail transport. Under the Union legislation, the reimbursement can be made in money or in the form of a voucher. However, reimbursement by means of a voucher is only possible if the passenger agrees.

Die volle Empfehlung der Kommission: COMMISSION RECOMMENDATION of 13.5.2020 on vouchers offered to passengers and travellers as an alternative to reimbursement for cancelled package travel and transport services in the context of the COVID-19 pandemic (PDF)

Die Kommission spricht sich für eine Verbesserung der Gutscheine und der Sicherheiten aus. Wer aber keinen Gutschein will, muss den auch nicht akzeptieren.

Die Rückzahlungen vieler Airlines stocken gerade. Unsere große Umfrage gibt darüber Auskunft: So unterschiedlich reagieren Airlines auf Ansprüche ihrer Kunden in Folge von Flugausfällen aufgrund von COVID-19


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