Letzten Flug verfallen lassen? Es gibt ein URTEIL (DE)!

Gepäck und Koffer, Gepäck, Zubehör, Leder, Text, Tasche, Im Haus, Auto

Die Frage nach dem Verfallenlassen des letzten Fluges ist so eine Sache. Ein deutsches Gericht hat nun eine sehr interessante Entscheidung getroffen …

Gepäck und Koffer, Gepäck, Zubehör, Leder, Text, Tasche, Im Haus, Auto

Wer auf Vielfliegertreff schon mal länger unterwegs war, wird wahrscheinlich über diese Diskussion gestolpert sein. Sie beginnt so:

“Hallo zusammen,
ich habe leider ein paar dumme Fehler gemacht, und jetzt einen bösen Brief von der Lufthansa bekommen.
Ich habe im April einen der günstigen Return Business Tarife von Skandinavien nach Nordamerika genutzt.
Einige Zeit später habe ich dann einen weiteren Flug gebucht: Hierbei hatte ich mich entschieden das letzte Leg meiner ursprünglichen Buchung nicht anzutreten. Stattdessen habe ich einen weiteren Lufthansa Flug gebucht, von FRA bis zu meiner Endstation. (Mein wohl gröbster Fehler an dieser Geschichte.)
Die Lufthansa hätte jetzt gerne die Differenz zur gleichen Verbindung aber ohne das letzte Leg erstattet – ein vierstelliger Betrag.”

Die Diskussion auf Vielfliegertreff: LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

Ein Passagier hat zufällig seinen Weiterflug an den Ausgangspunkt der Reise versäumt. Kann ja schon mal passieren und es ist wahrscheinlich vielen meiner Leser schon mal so ergangen ;)

Er hatte aber mit einem Ticket das Verfallenlassen schon geplant und auch Lufthansa als Weiterflug gebucht gehabt. Lufthansa wollte dann die Differenz für den anderen Ankunftsort. Der Gast hätte die einzelnen Segmente nicht ordentlich abgeflogen. Der andere Rückkehrort hätte einen viel höheren Preis verursacht.

Jetzt hat es zu dieser Geschichte einen Show-Down gegeben.

Auf der Homepage der Anwaltskanzlei finden wir den weiteren Verlauf. Lufthansa wollte die Klage gegen den Passagier wieder fallen lassen:

“Nachdem das Gericht in der mündlichen Verhandlung eine grobe Tendenz bekanntgab, die nicht zu Gunsten der Lufthansa ausfielt, versuchte der Rechtsanwalt, der Lufthansa vertrat, zunächst den Termin zur Verkündung einer Entscheidung nach hinten zu verschieben bis dann etwas folgte, was offenbar als Versuch der Notbremsung verstanden werden konnte: Lufthansa wollte die Klage zurücknehmen.”

Man hat es durchgezogen. Lufthansa konnte die Klage aus juristischen Gründen nicht mehr zurücknehmen. Eine Entscheidung wurde getroffen:

“Am 10. Dezember 2018 wurde das Urteil verkündet: Die Klage wurde abgewiesen.
Das Gericht geht davon aus, dass die Regelung in den Beförderungsbedingungen der Lufthansa, die Grundlage für eine Nachberechnung sein sollte, zumindest gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verstößt. Danach liegt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden mit der Folge der Unwirksamkeit der Regelung dann vor, wenn die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
Grund hierfür ist nach Ansicht des Gerichts der Umstand, dass der Kunde nicht herausfinden kann, welcher Flugpreis zum Buchungszeitpunkt für die geänderte Verbindung gegolten hätte. Auch sehen die AGB keine Deckelung der Nachzahlung vor.”

Die volle sehr lesenswerte Story auf der Homepage der Anwaltskanzlei:

[button link=”https://www.franz.de/kanzlei/news/sanfte-landung-ag-berlin-staerkt-verbraucherrechte-gegenueber-lufthansa/” color=”silver” newwindow=”yes”] AG Berlin-Mitte: Beförderungsbedingungen von Lufthansa teilweise unwirksam[/button]

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Kommentare 15
    1. Auch auf VFT hat die Story ja komplett seltsam gewirkt. Was mich beim Durchlesen vor Monaten mal sehr seltsam vorgekommen ist, waren die Wartezeiten. Da hat es scheinbar elendig lange nichtmal Antworten gegeben.

      Ich habe eigentlich nur die Geschichte von der Kanzlei wiedergegeben. Ich kann aber zum juristischen Prozedere kein Urteil abgeben.

    2. Dazu müsste man die Hürde des § 269 Abs. 1 ZPO nehmen, das geht eben nur mit Zustimmung des Beklagten. § 306 ZPO soll nach herrschender Meinung auch nach der mündlichen Verhandlung nicht mehr funktionieren.

    3. Aber in der mündlichen Verhandlung. Wenn ich absolut kein Urteil möchte, muss ich dann – falls schon Anträge gestellt wurden – über den Klageverzicht gehen. Wenn ich dann nicht rechtzeitig reagiere, ist das zu spät. Das gilt besonders, wenn ich eine Klage erhebe, die auf solch tönernen Füßen steht und ich gerade mit einer Aussage zu meinen AGB rechnen muss.

    1. Mehr als man manchmal denkt. Gerade wenn solch ein Urteil rechtskräftig geworden ist, hat man auch beim Landgericht erst einmal ein Pro.
      Davon abgesehen scheint mir das Ergebnis auch zutreffend.

  1. Verstehe ich das richtig, dass LH nur abgemahnt hat, weil ein weiterer Flug bei LH gebucht wurde und LH damit den Vorsatz unterstellt hat, das alles geplant zu haben?

    Nur, weil das letzte Leg weggelassen wird, kann das doch keine Nachzahlung rechtfertigen. Es kann mir ja auch gesundheitlich nicht gutgehen oder ich bin in der Lounge eingesclafe, das passiert doch ständig (unfreiwillig)…

    Naja, mal sehen, ich habe einen Flug gebucht für nächstes Jahr und plane auch das letzte Leg wegzulassen, habe danach allerdings bewusst einen Flug mit Easyjet gebucht. Das sollte doch gutgehen, oder? Was ist Eure Meinung?

    1. Offensichtlich hatte man sich bei diesem Fall besonders sicher gefühlt, immerhin muss man die Sache ja auf dem Schirm gehabt haben.
      Was mich hier so erstaunt und die Sache merkwürdig erscheinen lässt, ist der gesamt Verfahrensablauf. Wenn ich so eine brisante Klage anstrebe, muss ich doch vorher die genaue Taktik besprechen. Lufthansa kann hier nicht ernsthaft davon ausgegangen sein, dass die Sache ein Selbstläufer wird. So ein Verfahren beginnt man eigentlich nur, wenn man eine positive Außenwirkung bzw. Abschreckung bezweckt. Verfolge ich dieses Ziel muss ich mir Gedanken machen, wie ich mit dem Risiko des Misserfolgs umgehe. Möchte ich kein negatives Urteil, muss ich bei den leisesten Zweifeln im Termin (die es ja wohl gab) sofort den Weg des Klageverzichts gehen. Erst im Anschluss an die mündliche Verhandlung eine Klagerücknahme zu versuchen wirkt da unprofessionell. Andernfalls (und das wäre aus meiner Sicht die einzig sinnvolle Variante) muss ich unter Hinnahme der Risiken im Falle des Misserfolgs erster Instanz auf jeden Fall die Berufung durchführen und versuchen falls es erneut nicht klappt, die Kammer zur Revisionszulassung zu bewegen oder über eine Nichtzulassungsbeschwerde die Entscheidung des BGH zu erreichen
      Ich bleibe dabei, das war hier nicht professionell.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Prev
40% Rabatt bei Accor Le Club Asien
Turm, Skyline, draußen, Stadtlandschaft, Himmel, Metropole, Metropolregion, Gebäude, Wolkenkratzer, Stadtzentrum, Wasser, Hochhaus, Stadtgebiet, Nacht, Stadt, Licht

40% Rabatt bei Accor Le Club Asien

Bei Accor Le Club bietet man wieder mal einen Flash Sale

Next
250 KOSTENLOSE Miles and More Meilen am Airport München
Fenster, Himmel, Im Haus, Mobiliar, Flughafen, Couch, Platane Flugzeug Hobel, Flugzeug, Bettsofa, Boden, Gebäude, draußen, Gelände

250 KOSTENLOSE Miles and More Meilen am Airport München

Mit der Miles and More App erhält man am Airport München 250 kostenlose Meilen

You May Also Like