Letzten Flug verfallen lassen? Lufthansa geht in Berufung!

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Lufthansa geht gegen das Urteil zum Thema “Letzten Flug verfallen lassen” in Berufung …

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Wer auf Vielfliegertreff schon mal länger unterwegs war, wird wahrscheinlich über diese Diskussion gestolpert sein. Sie beginnt so:

“Hallo zusammen,
ich habe leider ein paar dumme Fehler gemacht, und jetzt einen bösen Brief von der Lufthansa bekommen.
Ich habe im April einen der günstigen Return Business Tarife von Skandinavien nach Nordamerika genutzt.
Einige Zeit später habe ich dann einen weiteren Flug gebucht: Hierbei hatte ich mich entschieden das letzte Leg meiner ursprünglichen Buchung nicht anzutreten. Stattdessen habe ich einen weiteren Lufthansa Flug gebucht, von FRA bis zu meiner Endstation. (Mein wohl gröbster Fehler an dieser Geschichte.)
Die Lufthansa hätte jetzt gerne die Differenz zur gleichen Verbindung aber ohne das letzte Leg erstattet – ein vierstelliger Betrag.”

Die Diskussion auf Vielfliegertreff: LH stellt bei Nichteinhaltung der Couponreihenfolge nachträglich Differenz in Rechnung

Weil hier eben das Ticket nicht voll abgeflogen worden ist und das auch schon von vornherein geplant war, wollte Lufthansa die Differenzgebühr erstattet haben.

Lufthansa versuchte dann eigentlich in letzter Minute die Klage noch zurückziehen. Das war aufgrund juristischer Gegebenheiten nicht mehr möglich. Ein Urteil wurde gefällt. Klage abgewiesen.

Auf der Page der betreuenden Anwaltskanzlei lesen wir:

“Am 10. Dezember 2018 wurde das Urteil verkündet: Die Klage wurde abgewiesen.
Das Gericht geht davon aus, dass die Regelung in den Beförderungsbedingungen der Lufthansa, die Grundlage für eine Nachberechnung sein sollte, zumindest gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB verstößt. Danach liegt eine unangemessene Benachteiligung des Kunden mit der Folge der Unwirksamkeit der Regelung dann vor, wenn die Bestimmung nicht klar und verständlich ist.
Grund hierfür ist nach Ansicht des Gerichts der Umstand, dass der Kunde nicht herausfinden kann, welcher Flugpreis zum Buchungszeitpunkt für die geänderte Verbindung gegolten hätte. Auch sehen die AGB keine Deckelung der Nachzahlung vor.”

Zum Prozessbericht der Kanzlei: AG Berlin-Mitte: Beförderungsbedingungen von Lufthansa teilweise unwirksam

Heue erfahren wir bei Airliners.de, dass Lufthansa nun in Berufung gegangen ist:

“Sie hat Berufung gegen das Urteil eingelegt, wie ein Sprecher auf Anfrage von airliners.de mitteilte. Weiteres werde man aufgrund des laufenden Verfahrens nicht dazu sagen.”

Der volle Artikel: Lufthansa verklagt No-Show-Passagiere

Kommentare 17
  1. War irgendwie zu erwarten… Falls LH damit nicht erfolgreich ist, könnte dies auch positive Auswirkungen haben. Dann wäre ja am Ende juristisch bestätigt, dass man ein Ticket nicht abfliegen muss – falls man mal spontan umdisponieren sollte :)

    1. Schaun wir mal. Die schlafenden Hunde sind jedenfalls geweckt. Die andere Sicht ist natürlich, dass die Fluggesellschaften ein ganz anderes Preisgefüge einführen werden, falls LH mit der Revision nicht erfolgreich ist.
      Man bedenke, wie Herr Bosman das ganze Profifussballsystem umgewürfelt hat.
      Ist aber zum aktuellen Zeitpunkt alles Spekulation. Lassen wir uns überraschen.

  2. die Luftfahrt ist sicher die einzige Branche die bei Nichtinanspruchnahme einer Leistung auch noch der Meinung ist dafür zusätzliches Geld verlangen zu dürfen – herrlich
    xxx

  3. naja, nichtanspruch einer leistung… . ich sehe es anders. ich gehe ins lokal, esse und trinke, bezahle und gehe. wenn ich den letzten teil verfallen lassen, dann gehe ich ins lokal, esse und trinke und gehe nicht. also wäre ich ein hausbesetzer )) – also nicht legal )))) welch schlussfolgerung und das am frühen ösimorgen

    1. @austrian

      dein Vergleich passt überhaupt nicht
      um mal beim Restaurant zu bleiben, dass was die Lufthansa macht ist ungefähr so wenn du ins Restaurant gehst das billigste Menü bestellst, Vor- und Hauptspeise isst, aber das Dessert nicht möchtest – beim bezahlen sagt der Kellner zu dir weil du das Dessert nicht gegessen hast musst du jetzt die Differenz zum teuersten Menü bezahlen
      merkste wie absurd das ist?

  4. Dann soll Lufthansa einfach mal die Abzockerpreise, von Deutschland aus, rausnehmen. Es kann nicht sein, dass man in Paris für 390€ hin und zurück nach Singapur mit Lufthansa über Frankfurt fliegt und der gleiche Flug von Hamburg aus mit einmal knapp 600€ kostet. Das ist einfach nur frech und dann muss man sich auch nicht wundern, warum Leute das so buchen. Eigentich sollte es mMn genau andersrum sein.

    1. Ich glaube schon, dass Lufthansa die Gefahr sieht, dass sie ihre Preise in DACH schwer halten können. Ich schreibe ganz viel über gute Business und First Deals und DACH ist da wie eine Hochpreiszone. Einzig und allein Air China sekkiert sie ein wenig, aber das war es schon. Sonst bekommt man nur ganz exotisches Zeug ab DACH günstig.

    2. @Max

      fairerweise muss man aber sagen das das nicht nur an der LH liegt – die Steuern und Gebühren sind in DE einfach absurd hoch im Vergleich zu anderen Ländern

    3. BTS-Wien ist die gleiche Entfernung wie Tokyo-NRT. Der Airport ist der super Billigairport (aber nicht schlecht). Er wird von den klassischen Airlines einfach nicht verwendet. Man leistet sich Wien Schwechat. Mit ein wenig Kreativität könnte man den Markt auch in DACH aufleben lassen. Wenn jede Langstrecke von FRA, VIE oder MUC weggehen muss, dann wird es mit den geringeren Gebühren nie was.

      Und Gegenargument wäre auch LHR. Da gibt es auch ständig Deals, obwohl die absurd hohe Gebühren haben.

    4. Ich wäre schon froh, wenn ich ab ZRH deutsche Preise kriegen würde… :) ich hoffe aber auch, dass durch so ein Urteil europäische Sweetspots wegfallen könnten und die Airlines dann wohl oder übel auch DACH günstiger anbieten müssten.

  5. ich sehe das Problem nicht. Mir kann ja nach einem langen Flug in ZRH oder FRA schlecht sein, wer will das kontrollieren. Das Problem in dem konkreten Fall ist, dass anstatt dem letzten Leg ein anderer Flug, sogar von der selber Airline gebucht und angetreten wurde, somit kann das Argument „krank“ natürlich nicht angewendet werden …..

    1. Das sagt er eh, das war sein Fehler. So hat es ja angefangen.

      Mitunter ändern sich halt Reisepläne und dann steigt man aus dem Ticket aus. Das meine ich jetzt gar nicht ironisch oder so, sondern wirklich. Das kann ja eigentlich wirklich passieren.

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