Mein Air India Downgrade: Ich muss jetzt wirklich Klage einreichen?

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Bei meinem Air India Downgrade muss ich jetzt wirklich Klage gegen Air India einreichen …

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Die Story hatte einen sehr naiven einfachen Beginn. Ich wollte mal die Air India First ausprobieren. Mit einem sehr exotischen Produkt wollte ich 2017 von London nach Indien fliegen. Mit Lifemiles war das easy machbar und die Verfügbarkeit war gut. Es wurde also ein First Ticket mit Air India von London über Delhi nach Mumbai.

Einige Zeit vor meinem Flug hat man aber die 777 mit der First abgezogen und durch eine 787 nur mit Business ersetzt. Ich habe mich dann mit Air India und Avianca Lifemiles in Verbindung gesetzt. Lifemiles konnte das Ticket nicht ändern. Air India hat es nämlich noch als First belassen. Air India selbst wollte mir nicht helfen. Unzählige Telefonate in der Länge des Fluges selbst haben leider keine Hilfe gebracht. Man wollte mich von beiden Seiten her nicht umbuchen. Gerade Air India hat sich sehr wenig kooperativ gezeigt. Lifemiles selbst waren die Hände gebunden. Es war ja witzigerweise bis ca. zwei Stunden vor Abflug ein First Ticket (obwohl man seit Wochen dort keine First mehr hatte).

Auch eine Umbuchung am Airport Heathrow war nicht erfolgreich. Air India hat sich auch dort absolut nicht hilfreich gezeigt. Das wäre ja ein kostenloses Ticket und ich sollte eben in der Business fliegen. Das habe ich schließlich auch getan.

Avianca Lifemiles hat sich im Nachhinein um eine Schlichtung bemüht. Air India hat genau 2 000 Meilen als Kompensation angeboten.

Die EU Fluggastrechte sehen aber bei einem Downgrade folgende Kompensation vor:

“Höherstufung und Herabstufung

(2) Verlegt ein ausführendes Luftfahrtunternehmen einen Fluggast in eine niedrigere Klasse als die, für die der Flugschein erworben wurde, so erstattet es binnen sieben Tagen nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen, einschließlich Flügen zwischen dem europäischen Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten und den französischen überseeischen Departements, 75 % des Preises des Flugscheins.”

Quelle: Eur-Lex

Die ganze Story bis jetzt:
Mein Air India First Downgrade Schiedsspruch ist da
Mein First Downgrade: Air India spielt Ghosting
ABSURD: Mein Air India First zu Business Downgrade – Man bietet 2000 Meilen
Air India ich möchte in eine First! In irgendeine First!
Mein Air India First Buchungsdesaster!
Es geht weiter: Mein Air India First Downgrade

2 000 Meilen waren mir doch zu wenig und ich habe bei der UK Schlichtungsstelle einen Fall eröffnet. Air India hat sich zu diesem Fall nicht geäußert. Man hat Ghosting betrieben. Ein Schiedsspruch in Abwesenheit von Air India wurde gefällt. Air India sollte mich in den Zustand vor dem Downgrade bringen und mir den Unterschied der Meilen zurückgeben. Air India hat erst nach dem Schiedsspruch von dem Fall erfahren. Air India hat wieder den Ball zu Avianca Lifemiles gespielt, wenngleich die EU Fluggastrechte immer die Verantwortung dem ausführenden Luftfahrtunternehmen geben. Air India hat in letzter Konsequenz den Schiedsspruch und die eigene Schiedsstelle nicht anerkannt.

Die Jungs und Mädels von Flightright.com sind treue Leser meiner Page. Sie haben mich kontaktiert und mir angeboten, mich juristisch zu unterstützen.

Natürlich haben wir Air India wieder mehrfach kontaktiert und um eine gütliche Lösung gebeten. Keiner will hier wirklich eine Klage. Das ist unnötig. Air India hat wieder mal Ghosting (wie so häufig) gespielt und keine Korrespondenz beantwortet.

Ich will das wirklich nicht tun und wäre eigentlich an einer einvernehmlichen Lösung interessiert. Air India beantwortet aber keine Emails und keine Briefe. Die Rechtsanwälte von Flightright.com haben nun eine Klage in UK vorbereitet und werden die in den nächsten Tagen einreichen.

Eigentlich ist die Geschichte super easy. Ich will eigentlich nur meine Lifemiles Meilen zurück oder irgendeine Kompensation für das Downgrade. Die vollkommene Weigerung zur Kommunikation macht die Sache aber super kompliziert.

Hattet ihr auch schon mal mit Downgrades zu kämpfen?

Schau doch mal in der Boardingarea DE Facebook Gruppe vorbei: Vielflieger Lounge – Tipps & Tricks für Vielflieger

Kommentare 18
  1. Einmal hatte ich ein Downgrade. Da bin ich aber selbst Schuld gewesen…
    Im Jahr 2010 wollte ich mit dem allerersten airberlin Flug von Dubai nach Berlin und habe mir ein Economy ticket gekauft. Damals konnte man Sitze mit mehr Beinfreiheit ohne Zuzahlung auswählen, ein Online Check-in war jedoch für diesen Flug nicht möglich.
    Es ist Nachts um 3 Uhr am Check-in Schalter in DXB. Da sitzt ein junger Mann, wahrscheinlich ist es sein erster Tag bei der Arbeit. Ich bekomme einen Sitz in der 2. Reihe und bitte höflich darum, einen Platz am Notausgang zu bekommen. Den bekomme ich auch. Ich verlasse den Schalter, laufe etwa 5 Meter weg und DANN fällt es mir ein: Reihe 2 wäre doch Business gewesen?!
    -> SCHEI**E!!!!!!!!

  2. Flightright ist doch völlig unnötig. Der Unterlegene zahlt vor Gericht. Gibt keinen Grund, denen die Provision zu schenken.

    QR hat mich 10 Stunden zu spät ans Ziel gebracht und weigert sich hartnäckig, EU261-Entschädigung zu zahlen mit der Begründung, dass es ein GOL-Meilenticket ist und ich mich an GOL wenden soll. Das sagt mir deren deutscher (!) Kundenservice, nicht irgendeine merkwürdige Stelle in Doha.
    Habe den Fall jetzt an einen Anwalt abgegeben und fertig.

  3. Air India ist die größte Indische Airline.

    “Zum Wechselkurs vom 31. März 2011 betrug demnach der Umsatz etwa 1,94 Milliarden Euro. ” auf die schnelle gefunden.

    Und die können/wollen ein nicht erfüllten und bezahlten Erste Klasse Flug weder Gutschreiben noch eine angemessene Entschädigung anbieten.

    Hochmut kommt vor dem Fall.

    Dran bleiben.

  4. Ebenso mit Air India auf dem Flug von den Malediven nach Delhi – Downgrade von Business zu Economy.
    War ein Prämienflug über M&M gebucht. Sowohl Air India als auch M&M haben sich aus der Verantwortung gezogen, d.h. keine Erstattung der Meilen.

    1. Das ist blöd, weil keine Fluggastrechte. Oder vielleicht indische Fluggastrechte, aber die kenne ich nicht.

  5. Also ich klage eigentlich nur noch. 14 Tage Frist setzen und dann ab zum Anwalt, jegliche Kosten muss dann der unterlegene vor Gericht bezahlen und da ich immer im Recht bin, zahlt die Airline.
    Soviel Zeit wie du da reingesteckt hast, hätte ich niemals gemacht.
    Ich wäre erst gar nicht in das Flugzeug gestiegen, sondern hätte mir on the spot bei der nächsten Airline ein 1. Klasse Ticket gekauft und die Kosten von AI eingefordert.
    Sowas habe ich auch schon mehrmals gemacht, geht natürlich immer vor Gericht aber immer gewonnen.

    1. Klage in UK ist halt doch ein wenig aufwendig. Damit werden sie wahrscheinlich spekulieren. Ich muss leider zugeben, dass meine Rechtsschutzversicherung UK ausgeschlossen hat.

    2. ;) Mal davon abgesehen, würde die RSV dir den “Schaden” dann lieber auszahlen statt klagen und die ganzen Kosten/Aufwand verursachen.

  6. Ich hatte 2017 mit M&M ein Meilenschäppchen (40K) in Business nach Teheran und zurück gebucht.
    Beim Rückflug gab es am check in ein downgrade. Ich konnte mir aussuchen, in die premium Eco zu sitzen und dafür 1.000 Euro als Ausgleich zu bekommen, oder in die Eco zu sitzen und 1.500 Euro.
    Ich habe mich dann in die premium eco gesetzt und konnte nach Ankunft in Frankfurt die 1.000 Euro bei der Lufthansa in cash abholen.

    1. 1.000.- € in cash? Kenne dies als Gutscheine bzw. Voucher, aber cash wäre mir neu. Ok, ist auch schon eine Weile her, dass wir mit Familie nicht auf unsere (bereits eingecheckten) Plätze konnten. Wir sind dann “freiwillig” zurückgetreten und am nächsten Tag geflogen. Gab damals 4.800 DM, eine Nacht im Steigenberger FRA, 800.- DM Verzehrgutschein. Hätte ich öfter gemacht.

  7. Tut mir leid, dass Sie diese Erfahrung machen mussten. Ich bin selbst noch nie Business oder gar First geflogen, weil ich auch im Sitzen sofort einschlafe. Und die Flugzeiten passen meist nicht mit meinen Essenszeiten zueinander, so dass ich darauf verzichte.
    Was mich wundert, trotz der Ignoranz der Fluglinie – ist so etwas den Aufwand einer Klage wirklich wert? Ich mag da event. zu liberal sein, aber würde es wohl als “Pech gehabt” abhaken und keine künftige Urlaubsreise mehr buchen mit diesem Partner.
    Aber ich hatte in meinen bisherigen 72 Jahren auch noch nie Kontakt mit Anwälten und müsste dafür erst die geleben Seiten bemühen.

    gutes gelingen und vorallem gesunde und unfallfreie Urlaube weiterhin
    Dorothea

  8. Ich würde das durchziehen, gerade weil Air India sich so bockig anstellt. Aber bist Du wirklich sicher, dass du in UK klagen musst? Da gab es doch mal eine Regelung, nach der man innerhalb der EU auch am Wohnsitz des Klägers, klagen kann. Und Air India hat doch in Frankfurt oder Wien bestimmt eine Niederlassung?

    1. Das wurde schon geprüft. Weil der Flug von UK abging, muss ich mich dorthin wenden.

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